Der/die Stelleninhaber/in unterstützt die Leiterin und das Team der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und dessen Ausführungsverordnungen sowie der gesamten damit zusammenhängenden Rechtsgrundlagen (internationale Konventionen, bilaterale Abkommen, Spezialgesetze). Dazu gehört die Prüfung komplexer Dossiers, das Verfassen juristischer Stellungnahmen und die Vorbereitung und Betreuung von Sitzungen.
Ihre Aufgaben
Auskünfte an Behörden von Bund und Kantonen oder an interessierte Kreise im Bereich Internationaler Kulturgütertransfer
Ausarbeiten von juristischen Texten, Rechtsgutachten, Notizen und Fachkorrespondenz sowie Entwerfen von Antworten auf parlamentarische Vorstösse
Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen von Anträgen um Rückgabegarantien für Museen sowie von Anträgen um finanzielle Unterstützung für Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes
Sitzungen organisieren und Protokoll führen; Koordination der Teilnehmenden
Ihr Profil
Master in schweizerischem Recht. Der Abschluss darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen
Ausgeprägtes Interesse am Kulturgüterrecht (Zivil- und Strafrecht, öffentliches und internationales Recht) sowie an der öffentlichen Verwaltung
Hervorragende Kompetenzen und Genauigkeit in der juristischen Analyse und Redaktion in mindestens einer Amtssprache
Engagement, Sinn für Verantwortung und Diplomatie, sichere Kommunikation, Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und Teamfähigkeit
Bearbeitung von Dossiers hauptsächlich auf Deutsch, Französisch und Englisch. Italienischkenntnisse sind von Vorteil
Zusätzliche Informationen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Linda Nester, Stv. Leiterin der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Tel.: 058 469 64 27.
Das Praktikum muss spätestens ein Jahr nach dem Masterabschluss beginnen. Es ist befristet auf 6 Monate zu 90% ab dem 01.07.2021. Referenznummer: 44459 Jetzt bewerben
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Über uns
Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist die Fachbehörde für kulturpolitische Grundsatzfragen, für die Kulturförderung und für die Erhaltung und Vermittlung kultureller Werte.
Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer der Sektion Museen und Sammlungen leistet einen Beitrag zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes, indem Massnahmen zur Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgütern umgesetzt und Projekte zum Schutz des beweglichen kulturellen Erbes unterstützt werden. + mehr Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.
Die Ämter des EDI engagieren sich systematisch für gute Arbeitsbedingungen und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und sind mit dem Label Friendly Work Space ausgezeichnet.