• Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
• Verfassen von Verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden
• Protokollieren und durchführen Anhörungen
• Abklärung von rechtlichen Fragestellungen
• Hochschulabschluss in Recht (Master of Law)
• Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz
• Belastbare Persönlichkeit
• Gute kommunikative und redaktionelle Fähigkeiten
• Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen
• Flexibilität und Stressresistenz
• Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
• Sehr gute Anstellungsbedingungen
• Vielseitige Tätigkeit
• Professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen
• Das Praktikum ist an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen. Weitere Informationen zu den KESB finden Sie unter www.be.ch/kesb.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung. Therese Wälti, Leiterin Sozialjuristischer Dienst, ist bei Fragen gerne für Sie da. Sie erreichen sie unter 031 635 22 14 (jeweils Montag – Donnerstag).
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