Job Detail

Leiter/in Hochbau/Stv. Leiter/in Hochbau und Planung (100 %)

Inseriert am: 18.01.2021

Stellenbeschreibung


Stelleninhaberin vakant


Abteilung Hochbau und Planung


Stellenbezeichnung Leiter/in Hochbau/Stv. Leiter/in Hochbau und Planung


Arbeitspensum 100 %


Gültig ab 1. März 2021


Organisatorische Einordnung/Vorgesetzte


operativ: Leiter Hochbau und Planung
politisch: Ressortvorsteher/in (Gemeinderat)


Stellvertretungen


Der/die Stelleninhaber/in vertritt:



  • Leiter Hochbau und Planung


Der/die Stelleninhaber/in wird vertreten durch:



  • Leiter Hochbau und Planung


Stellenanforderungen


Allgemeine Anforderungen



  • Freude am Kontakt mit der Bevölkerung und Behördenmitgliedern

  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise

  • loyale und teamfähige Persönlichkeit mit ausserordentlichem Flair für den Kundendienst

  • Diskretion im Umgang mit vertraulichen Informationen

  • exakte, speditive, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise

  • rasche Auffassungsgabe und die Fähigkeit zum vernetzten Denken

  • Verhandlungs- und Organisationsgeschick

  • sehr gute Kenntnisse im Bereich der Officeprogramme


Spezielle Anforderungen für diese Stelle



  • kaufmännische oder technische Berufsausbildung

  • fundierte Kenntnisse des zürcherischen Baurechts (Fachzertifikat IVM oder ähnliche Aus-
    bildung)


zürichstrasse 8 l ch-8124 maur l tel 043 366 13 66 l ww.maur.ch


Arbeitsgrundlagen



  • alle für das Aufgabengebiet massgebenden gesetzlichen Grundlagen/Weisungen/
    Anordnungen von Bund, Kanton und Gemeinde

  • interne Weisungen (z.B. Arbeitsabläufe, Kompetenzregelungen usw.)

  • Fachliteratur, juristische Kommentare, Dateien, Infos aus dem Internet usw.

  • Musterordner, Checklisten


Aufgaben (Verantwortungsbereich)


Bereichsleitung (10 %)



  • Führungsverantwortung über die selbstständigen Sachbearbeitungsbereiche der Mitarbei-
    tenden gemäss deren Stellenbeschrieb wahrnehmen, insb. durch Einführung, Planung,
    Zielsetzung, Entscheid, Delegation und Kontrolle

  • Organisation und Koordination des Teams, insb. durch Schaffung, laufende Überprüfung
    und Anpassung geeigneter Organisationsmittel (Einsatzpläne, Checklisten, Geschäftskon-
    trolle, Archivierung und dgl.)

  • Informationsfluss im Team, im Betrieb, gegenüber Abteilungsleitung und Behördenmitglie-
    dern sowie gegebenenfalls gegenüber weiteren Stellen/Personen sicherstellen, insb.
    durch Teamgespräche und persönliche Kontakte

  • «Wissen, Können, Wollen» der Mitarbeitenden sicherstellen, insb. durch ausbilden, wei-
    terbilden, anleiten und motivieren (bzw. zur Selbstmotivation motivieren)

  • Troubleshootingfunktion wahrnehmen, insbesondere durch beobachten, Probleme wahr-
    nehmen, eingreifen

  • Berufsbildner/in


Hochbau (90 %)



  • Protokollführung Bauausschuss, inkl. Aktenauflage

  • Prüfung Baugesuche im OV (Antragstellung/Beschlussfassung)

  • Behandlung von Vorentscheiden

  • baurechtliche Anfragen mündlich und schriftlich beantworten

  • Besprechungen mit Bauherren, Architekten, Drittpersonen, Anwälten und Gemeindeingeni-
    eur (regelmässige Sprechstunden sowie Kurzbesprechungen auf Anfrage)


Sonderaufgaben und Projekte (pm)



  • Projektleitung bzw. -mitwirkung bei sach- und fachverwandten Aufgaben (Arbeitsgruppen
    usw.)

  • Überwachung auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit sowie den zielgerichteten Einsatz der
    IT im eigenen Aufgabebereich

  • Homepage im eigenen Bereich laufend überwachen und Dokument/Inhalte à jour halten

  • Weiterbildung


Besondere Befugnisse/Kompetenzen


Einzelaufgaben



  • Erledigung von Einzelaufträgen nach Weisung vorgesetzter Stellen


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Zeichnungsbefugnisse



  • Einzel- und Kollektivunterschrift für Entscheide (Verwaltungsakte) aufgrund von Kompe-
    tenzdelegationen

  • Einzelunterschrift für allgemeine Korrespondenz im zugewiesenen Aufgabenbereich


Ausgaben- und Visumsbefugnisse



  • Ausgaben- und Visumsbefugnisse gemäss Verwaltungsreglement


Verantwortung
Gegenüber der Kundschaft trägt der/die Stelleninhaber/in die volle Verantwortung für eigene
Handlungen. Für Handlungen von Mitarbeitenden trägt er/sie im Rahmen der Führungsauf-
gabe bzw. des Einflussbereichs die Oberverantwortung.


Kommunikation/Information
Der/die Stelleninhaber/in hat das Recht, von den vorgesetzten Stellen über alle Belange infor-
miert zu werden, die sein/ihr Aufgabengebiet direkt oder indirekt betreffen sowie von allgemei-
nem Interesse sind. Er/sie seinerseits ist verpflichtet, Informationen weiterzugeben, die für an-
dere von Bedeutung sind und sich in Bezug auf die eigene Information nicht nur auf das oben
beschriebene Recht zu berufen, sondern sich die Informationen auch aktiv zu beschaffen (Hol-
und Bringpflicht).


Schweigepflicht
Der/die Stelleninhaber/in ist zu absoluter Verschwiegenheit gegen aussen verpflichtet. Vorbe-
halten bleiben die ausdrücklich gesetzlich zulässigen Auskunftserteilungen. Im Übrigen sind
die speziellen gesetzl. Vorschriften und Anordnungen über das Amtsgeheimnis (§ 8 Gemein-
degesetz und Art. 320 Strafgesetzbuch) und den Datenschutz zu beachten. Dies gilt vor allem
auch für Informationen innerhalb der Verwaltung bzw. gegenüber Behörden. Im Zweifelsfall ist
die Abteilungsleitung und/oder die kommunale Datenschutzstelle zu konsultieren.


Bemerkungen
Der vorliegende Stellenbeschrieb ist nicht abschliessend. Die Zuweisung anderer Aufgaben
bleibt vorbehalten. Der Stellenbeschrieb wird im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbeurteilun-
gen jeweils überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst.


Unterzeichnung Datum Unterschrift


Christoph Bless
Gemeindeschreiber


Lukas Wyss
Abteilungsleiter


vakant
Stelleninhaber/in


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