Job Detail

Fachfrau Gesundheit

Inseriert am: 08.05.2020

Ausbildung FaGe
Merkblatt Schnupperpraktikum


Merkblatt Schnupperpraktikum


Ziel
Die Schnuppertage bieten interessierten Jugendlichen Einblick und Entscheidungshilfe für
ihre Berufswahl. Schnupperlernende sollen eine realistische Vorstellung des Arbeitsalltags ei-
nes Teams im Betreuungs- und Pflegebereich erhalten.


Organisation
Jedem Schnupperlernenden wird eine Tagesverantwortliche zugeteilt. Diese kann im Verlaufe
des Einsatzes wechseln, da das Personal unregelmässige Arbeitszeiten hat. Schnupperler-
nende schauen bei allgemeinen und speziellen Tätigkeiten zu und können Fragen stellen.


Alter
Zurückgelegtes 14. Altersjahr


Anmeldung
Telefonische oder elektronische Anfragen an unsere Ausbildungsverantwortliche, Frau Linda
Tanner unter 081 650 64 84 oder linda.tanner@mels.ch


Verpflegung
Ein Znüni und oder ein Mittagessen werden in unserem Café durch uns offeriert. Es wäre wün-
schenswert, dass alle ein Frühstück zu Hause einnehmen.


Arbeitshygiene
Wegen Verletzungsgefahr und aus hygienischen Gründen sind grosse Ohrringe, längere
Ketten, Fingerringe mit Steinen, sowie Armbänder/Uhren abzulegen. Piercing an Kopf, Händen
und Armen sind nicht erlaubt. Im Gesicht sind lediglich kleine Stecker (z.B. Steinchen im Na-
senflügel) erlaubt. Fingernägel sind kurz und ohne Nagellack zu tragen.


Kleidung
Die Berufskleider werden zur Verfügung gestellt. Wir wünschen uns Schnupperlernende, die
Wert auf ein gepflegtes und sauberes Erscheinen legen. Die Berufskleider müssen täglich
gewechselt und dürfen nur zur Arbeit getragen werden. Verlangt werden saubere und leise
Schuhe mit glattem Obermaterial und rutschsicherer Sohle (z.B. Hallenturnschuhe, Freizeit-
schuhe o.ä.). Strassenschuhe und Schuhe mit erhöhten Sohlen und Absätzen sind nicht er-
laubt.


Schweigepflicht
Schnupperlernende unterstehen – wie alle Angestellten im Gesundheitsbereich – der
Schweigepflicht. Sie sind verpflichtet, über alles (Namen Bewohnende, Diagnosen, soziale
Gegebenheiten), was sie im Rahmen ihres Praktikums erfahren, Stillschweigen in der
Öffentlichkeit (inkl. sozial media.) zu bewahren. Es dürfen auch keine Fotos von Bewohnenden
auf privaten Geräten gemacht werden. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung
der Schnuppertage.


Handy-Verbot
Während der Arbeitszeit ist es verboten, das private Handy auf sich zu tragen.


Filename: W_Merkblatt Schnupper-
praktikum Erstellt Freigegeben Seite 1/1
Datum/Kurzzeichen: 02.11.2018 15.05.2019 A. Vogt G. Gantenbein Nr.: 3.03.011.01

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