• Abgeschlossene Pflegefachausbildung HF, Bachelor oder Masterabschluss FH oder eine anerkannte gleichwertige Ausbildung (bei ausländischen Abschlüssen Diplomanerkennung durch das SRK)
• Mindestens drei Jahre Erfahrung im Berufsfeld Pflege
• Selbständige Berufsausübungsbewilligung nach kantonalen Anforderungen von Vorteil
• Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Ortssprache (mind. Niveau C1 gemäss ESP)
• Gute mündliche Kenntnisse einer weiteren Landessprache oder des Englischen oder einer asylrelevanten Sprache (mind. Niveau B1 gemäss ESP)
• Gute MS-Office Anwenderkenntnisse
• Keine Einträge im Straf- (Privat- und Sonderprivatauszug) und Betreibungsregister
• Bei ausländischen Staatsangehörigen: Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz (mindestens Ausweis G für Grenzgänger/innen)