Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Als Rechtspraktikant/in bei der KESB unterstützen Sie die KESB in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Ihr Aufgabengebiet umfasst unter Anleitung die Verfahrensinstruktion auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (insb. im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung), wie namentlich das Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden, die Durchführung und Protokollierung von Anhörungen und die Abklärung von rechtlichen Fragestellungen.
Sich bringen einen Hochschulabschluss in Recht mit und suchen einen praktischen Ausbildungsplatz, oder Sie befinden sich im Masterstudium Recht und wollen Ihren Lebenslauf mit Praxiserfahrung anreichern. Die Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz interessiert Sie und Sie sind eine belastbare Persönlichkeit mit guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten. Sie verfügen über ein konzeptionelles und analytisches Denkvermögen. Im Weiteren zeichnen Sie sich durch Flexibilität und Stressresistenz aus und schätzen die Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext.
Eine vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht sowie eine professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen. Sie werden gemäss dem Personalgesetz des Kantons Bern entlöhnt. Das Pensum kann zwischen 80 und 100 % variieren. Die Dauer eines Rechtspraktikums entspricht 6 Monaten (oder nach Vereinbarung). Es handelt sich um ein Verwaltungspraktikum, das an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar ist, jedoch nicht als Gerichtspraktikum nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung über die Anwaltsprüfung zählt.
Die KESB Emmental ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen. Weitere Informationen zu den KESB finden Sie unter www.be.ch/kesb.
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