Job Detail

Dipl. Pflegefachfrau/Mann HF/FH 20% - 40%, Teilzeit

Inseriert am: 26.09.2018

Stellenbeschreibung


1. Stellenidentifikation
Stellenbezeichnung: DIPL. PFLEGEFACHFRAU/MANN HF/FH
Stelleninhaber:


2. Anforderungen an den Stelleninhaber



  • Dipl. Pflegende HF, FH, DN II, AKP, KWS

  • Einarbeitungsprogramm mit Nachweis ist abgeschlossen


Besondere Fähigkeiten:



  • Physische und psychische Belastbarkeit

  • kollegiales und teamorientiertes Verhalten

  • Organisationstalent

  • Dienstleistungsorientierung

  • Kommunikationsfähigkeit


Darüber hinaus ist das Dipl. Pflegefachpersonal verpflichtet:



  • die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten

  • den Hygieneplan in der jeweils geltenden Form zu beachten 1

  • die Umsetzung von Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Richtlinien einzuhalten

  • seine Tätigkeiten unter der Berücksichtigung optimierter Betriebskosten zu planen

  • die Ordnung am Arbeitsplatz nach den geltenden Regelungen einzuhalten


3. Einordnung in die Organisationsstruktur


Direkt vorgesetzte Stelle:
Teamleitung
Leitung Pflege


Nachgeordnete Stellen (organisatorischer Teil):



  • Fachangestellter Gesundheit / Hauspfleger / Krankenpfleger

  • Assistenz- und Betreuungspersonal

  • Pflegehelfer SRK

  • Pflegemitarbeiter / Hauswirtschafter / Betreuer

  • Praktikanten / Auszubildende


4. Zielsetzung



  • Eine bedürfnisorientierte, bedarfs- und fachgerechte Pflege, Betreuung und Beratung zu
    Hause unter Einbezug des sozialen Umfeldes ist sichergestellt.


  • Die Klienten und ihr soziales Umfeld sind zu einem gesunden Verhalten motiviert und
    angeleitet.


  • Die Dienstleistungen mit dem Ziel einer effizienten Zusammenarbeit aller an der Pflege und
    Betreuung beteiligten Personen und Institutionen sind koordiniert.


  • In der praktischen Ausbildung von Lernenden werden pädagogische Aufgaben
    übernommen.


  • Das dipl. Pflegefachpersonal unterstützt in einem patientenorientierten, qualitäts- und
    kostenbewussten Ablauf den Behandlungsprozess.


  • Das dipl. Pflegefachpersonal hat maßgeblichen Anteil am Erreichen der ethischen,
    qualitativen und ökonomischen Zielsetzung des Unternehmens.



5. Aufgabengebiet
Das dipl. Pflegefachpersonal unterstützt das Pflegefachpersonal entsprechend der geltenden
Richtlinien und Arbeitsanweisungen bei der Versorgung von Klienten.


5.1 Aufgaben und Kompetenzen


Funktion 1
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens



  • Das dipl. Pflegefachpersonal hat massgeblichen Anteil am Erreichen der ethischen,
    qualitativen und ökonomischen Zielsetzung des Unternehmens.

  • Kennen und Anwenden von aktuellen Assessmentinstrumenten

  • Gewährleisten der Pflege bei sich rasch verändernden, komplexen und nicht eindeutig
    voraussehbaren Pflegesituationen unter Einbezug der Sicherheit, Wirksamkeit,
    2
    Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens

  • Mittel und Methoden für Pflegeverrichtungen kompetent einsetzen, dazu anleiten und
    bei Bedarf neue Lösungswege entwickeln.

  • Fördern der Selbständigkeit durch Beratung, Vermittlung von Hilfsmitteln und Kontakten
    zu anderen sozialen Institutionen zur Bewältigung der täglichen Aktivitäten in der
    gewohnten Umgebung.

  • Kennen und Erkennen von verschiedenen Kommunikationsmustern und -methoden und
    fördern einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Konflikten oder Defiziten.


Funktion 2
Begleiten in Krisensituationen und während des Sterbens



  • Wahrnehmen und beurteilen von Krisensituationen im Gesamten und in ihren
    Elementen, Auswirkungen davon abschätzen und angemessene Massnahmen wählen
    und einleiten.

  • Begleiten und unterstützen von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen.

  • Mögliche Krisensituationen und Risiken voraussehen und Fähigkeiten entwickeln zur
    Verhütung oder Bewältigung von Krisen.

  • Aus einer wertschätzenden Grundhaltung heraus dem Klienten begegnen. Ihn in seinen
    körperlichen, sozialen, emotionalen und religiösen Bedürfnissen unterstützen.

  • Klären der eigenen Rolle und sich gegebenenfalls Unterstützung holen.


Funktion 3
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen



  • Erfassen und Einschätzen der spezifischen Anforderungen eines Krankheitsgeschehens,

  • Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Heilung unterstützen und fördern.

  • Setzen von Zielen, gemeinsam mit dem Klienten, seinem sozialen Umfeld und den
    Partnern in der häuslichen Pflege und Betreuung.

  • Ärztlich verordnete, präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen
    fachgerecht ausführen, angepasst an die im Spitex Bereich zur Verfügung stehenden
    Mittel und Gegebenheiten.

  • Setzen von Prioritäten in kritischen und notfallmässigen Situationen und folgerichtig
    handeln.

  • Materialien nach Kriterien der Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit
    und des Wohlbefindens einsetzen und für deren korrekten Unterhalt sorgen.


Funktion 4
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits
sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits
Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen



  • Pflege hinsichtlich aktivierender, präventiver und gesundheitsfördernder Massnahmen
    überprüfen, gewährleisten und angemessen weitervermitteln.

  • Einhalten der Hygienerichtlinien.

  • Nutzen der Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung, Förderung und Rehabilitation. 3

  • Beachten der Unfall- und Krankheitsrisiken und deren Verhütung im Alltag.

  • Mitarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.


Funktion 5
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege
und bei der Entwicklung des Berufes
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen



  • Einführen von neuen Mitarbeiterinnen.

  • Die Pflege aufgrund von Qualitätsnormen beurteilen und Handlungen entsprechend

  • anpassen.

  • Erfassen und dokumentieren der Pflegeleistungen unter Einbezug des Datenschutzes.

  • Umsetzen von Lernsituationen in der täglichen Arbeit und nutzen des
    Erfahrungsaustausches an den Pflegerapporten und in beruflichen Fachgruppen.

  • Anleitung von Lernenden.

  • Fördern der interdisziplinären Zusammenarbeit im eigenen Betrieb wie auch mit
    externen Stellen und Partnern.

  • Für Veränderungen und Neuerungen offen sein, insbesondere in Bezug auf eine
    fachliche Weiterentwicklung.

  • Besuchen von geeigneten Fort- und Weiterbildungskursen und studieren von
    Fachliteratur zur Förderung der Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz.

  • Mitarbeiten an Projekten zur Förderung und Sicherung der Pflegequalität und


Durchführung des notwendigen Controllings.



  • Einbeziehen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Berufsalltag.


3.2 Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen
Das dipl. Pflegefachpersonal soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations-
und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:



  • Zu der Geschäftsleitung


  • Zu der Leitung Pflege


  • Zu der Teamleitung


  • Zu den hauswirtschaftlichen Mitarbeitern


  • Zu den Mitarbeitern der Pflege


  • Zu den Mitarbeitern der Verwaltung


  • Zu dem QM-Beauftragten


  • Zu den Praktikanten und Zivildienstleistenden


  • Zu den Klienten


  • Zu den Partnern


  • Zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahestehenden Personen


  • Zu den Seelsorgern


  • Zu den ehrenamtlichen Helfern


  • zu den behandelnden Ärzten



Weitere Bestimmungen 4
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und
Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten
Aufgabenbereiche, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden,
soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die
laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.


Stellenbeschreibung erhalten am: ______________________________


(Unterschrift Stelleninhaber/in) (Unterschrift direkte/r Vorgesetzte/r)

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