Job Detail

EINE/N NEBENAMTLICHE/N RICHTER/IN MIT HAUPTSPRACHE ITALIENISCH 15-20 %

Inseriert am: 23.11.2019
Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung sucht für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (BStGer):

EINE/N NEBENAMTLICHE/N RICHTER/IN MIT HAUPTSPRACHE ITALIENISCH

15–20 % / Bellinzona

Ihre Aufgaben

• Sie sind innerhalb der Berufungskammer als ordentliche/r Richter/in, als Berichterstatter/in und/oder als Präsident/in des Spruchkörpers tätig.

• Sie erstellen Berichte sowie Entwürfe für Urteile oder Beschlüsse.

• Sie nehmen an den Sitzungen zur Vorbereitung der Verhandlungen, an den Verhandlungen selbst und an den Beratungen teil.

• Sie verfassen die Erwägungen zu den Urteilen oder Beschlüssen. 

Ihre Kompetenzen

• Juristischer Hochschulabschluss, idealerweise Anwaltspatent;

• mehrjährige Berufserfahrung, wenn möglich an Strafgerichten;

• fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Strafrecht, insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen des BStGer, und im Strafprozessrecht;

• effiziente und speditive Arbeitsweise, hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit;

• hohe zeitliche Flexibilität: Anwesenheit in Bellinzona nicht nur während der Verhandlungen, sondern auch für vorbereitende Sitzungen und Beratungen, mit der Verpflichtung, die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Kammern zugeteilten Geschäfte anzunehmen (Ausnahmen nur in begründeten Fällen);

• ausgezeichnete Kenntnisse der italienischen Sprache in Wort und Schrift; gute aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache; passive Kenntnisse der dritten Amtssprache sind von Vorteil

Zusatzinformationen

Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei. In der Berufungskammer des BStGer sind bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern derzeit folgende Parteien am stärksten untervertreten: SVP, FDP und Grüne.



Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich (vgl. Art. 143 BV und Art. 42 Abs. 2 StBOG).



Die Tätigkeit als nebenamtliche/r Richter/in am Bundesstrafgericht ist mit der berufsmässigen Vertretung Dritter vor Gericht nicht vereinbar (vgl. Art. 44 Abs. 4 StBOG).



Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Frühjahrsession 2020 vornehmen.




Bewerbungsfrist: 23. Dezember 2019


Stellenantritt: so rasch wie möglich nach der Wahl


Lohn: Taggelder und Vergütungen gemäss Verordnung (SR 173.713.152)




Auskünfte:

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission, Anne Dieu (Tel. 058 322 94 26).



Richten Sie uns bitte Ihre elektronische Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen), Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto. Referenznummer: 40554Jetzt online bewerben

Interessiert?


Möchten Sie sich bewerben? Dann senden Sie sich die Stelle per E-Mail zu und bewerben Sie sich bequem von zu Hause aus.


Der Link zu dieser Stelle wurde an die eingegebene E-Mail-Adresse verschickt.

Link senden

Zum Arbeitgeber

Das Bundesstrafgericht ist das allgemeine Strafgericht des Bundes und entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts. Seinen Aufgaben entsprechend gliedert es sich in eine Strafkammer, eine Beschwerdekammer und eine Berufungskammer (Letztere wird 2019 ihre Arbeit aufnehmen). + mehrDie Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Biografien ihrer Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Weitere offene Stellen

+ alle offene Stellen

Details