Job Detail

Zwei Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (m/w), je 70 - 80%

Inseriert am: 20.12.2018

Kanton Schaffhausen
Wahlvorbereitungskommission des Kantonsrats

Aufgabe der Gerichte und der weiteren Justizbehörden ist die unabhängige Rechtsprechung. Sie entscheiden Streitsachen zwischen Parteien sowie zwischen Privaten und dem Staat. Als Arbeitgeber bieten wir verantwortungsreiche, vielfältige und anspruchsvolle Arbeitsstellen.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Spezialgericht. Sie sorgt für den Schutz von Erwachsenen, die nicht in der Lage sind, die nötige Unterstützung selber einzuholen, und für das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht ausreichend um sie kümmern können.

Infolge des Rücktritts eines Mitglieds und zur Besetzung einer zusätzlichen Stelle suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung bzw. per 1. September 2019


Zwei Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (m/w), je 70 - 80%


Ihr Aufgabenbereich



  • Sie bearbeiten mit Unterstützung des Fachsekretariates in eigener Verantwortung Fälle im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes, welche in die Einzelzuständigkeit fallen.

  • Sie instruieren und überwachen die erforderlichen Abklärungen in den eigenen kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren und wirken bei Entscheiden in Dreierbesetzung über die Errichtung und Aufhebung von Beistandschaften mit.

  • Sie sind mitverantwortlich bei Verfahren betreffend die Entlassung aus ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung sowie für die Bearbeitung von Beschwerden gegen solche und arbeiten in weiteren der Behörde zugewiesenen Fällen mit.


Ihr Profil



  • Sie verfügen über einen universitären Abschluss (Master oder Lizentiat) im Fachbereich Recht oder einen Abschluss auf tertiärem Niveau (FH, HFS) im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Psychologie.

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für Sie eine Selbstverständlichkeit und Sie können im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz praktische Erfahrung vorweisen.

  • Zudem sind Sie belastbar, begegnen Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit Empathie und Einfühlungsvermögen, können aber auch konsequent aufzutreten.


Wir bieten Ihnen



  • Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem interdisziplinären Team

  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und gut ausgebaute Sozialleistungen nach kantonalem Personalrecht

  • Eine faire Lohngestaltung im Rahmen der kantonalen Bestimmungen

Wahlbehörde ist der Kantonsrat. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtsperiode 2017-2020.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?


Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 24. Januar 2019 hier:

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