Die Gemeinde Arth mit den Dorfschaften Arth, Oberarth und Goldau zählt mit ihren rund 12'000
Einwohnerinnen und Einwohnern zu den grossen Gemeinden im steuergünstigen Kanton Schwyz. Die Region zwischen Zuger- und Lauerzersee, ist ein äusserst attraktiver Arbeits- und Lebensraum.
Wir suchen im Betreibungsamt Arth mit den Partnergemeinden Lauerz und Steinerberg, mit Standort Goldau, per 1. Januar 2019 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/Leiterin Betreibungsamt Arth (80-100%)
Ihre Herausforderung
In dieser anspruchsvollen Position sind Sie verantwortlich für die fachliche und personelle Führung des Betreibungsamtes Arth mit den Partnergemeinden Lauerz und Steinerberg. Sie stellen sicher, dass die Ihnen übertragenen Aufgaben fachlich und juristisch korrekt sowie kundenfreundlich und speditiv ausgeführt werden.
Ihr Profil
Für diese herausfordernde Tätigkeit bringen Sie Folgendes mit:
Höhere kaufmännische Ausbildung, vorzugweise in der öffentlichen Verwaltung oder Studium der Rechtswissenschaften / Betriebswirtschaft oder vergleichbare Ausbildungen
Fähigkeitsausweis „Fachfrau/Fachmann Betreibung und Konkurs“ des Schweizerischen Verbandes Berufsprüfung Betreibung und Konkurs (SVBBK) ist erwünscht oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben
Fundierte Kenntnisse des SchKG und gute Rechtskenntnisse des ZGB, OR, ZPO
Sehr gute IT-Anwenderkenntnisse (MS-Office, Fachapplikationen wie BEA.NET)
Berufs- und Führungserfahrung in vergleichbarer Position
Ausgesprochenes Flair für organisatorische Themen und Planungsaufgaben
Hohe soziale und emotionale Kompetenz sowie Lebenserfahrung
Dienstleistungs- und lösungsorientierte Persönlichkeit
Sehr gute kommunikative Fähigkeiten sowie Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck werden vorausgesetzt
Führerausweis Kat. B und Einsatz von eigenem Personenwagen
Wahlfähigkeit: Gemäss § 6 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 25. Oktober 1974 (SRSZ 270.110) ist jeder nach kantonalem Recht stimmfähige Schweizer Bürger wählbar, der einen Fähigkeitsausweis erworben hat. Den Ausweis erteilt das Kantonsgericht nach erfolgreicher Prüfung. Diesem Ausweis gleichgestellt sind das schwyzerische Anwaltspatent und das schwyzerische Wahlfähigkeitszeugnis als Notar. Das Kantonsgericht anerkennt praxisgemäss weitere Ausweise als ausreichend für die Zusprechung der Wahlfähigkeit, insbesondere den eidg. Fachausweis Fachmann Betreibung und Konkurs und den Fachausweis des Betreibungsbeamtenverbandes Kt. Zürich. Die Wohnsitzpflicht im Kanton SZ ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Ihre Chance
Ihr Arbeitsplatz befindet sich an optimaler Lage direkt beim Bahnhof Arth-Goldau. Auf Sie wartet eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team mit grosser Selbständigkeit und Verantwortung. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach der Personal- und Besoldungsverordnung der Gemeinde Arth.
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Mail an: personaldienst@arth.ch oder Gemeinde Arth, Personaldienst, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth.
Für weitere Fragen steht Ihnen der jetzige Stelleninhaber, Davide von Känel (Tel. 041 859 02 24) oder Stefan Eichhorn, Abteilungsleiter Finanzen, (Tel. 041 859 02 16) jederzeit gerne zur Verfügung.
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